Zugang zu Gottesdienst und Veranstaltungen mit “3G”

Seit 20. August gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sie bringt große Veränderungen. Ab nächster Woche können wir fast ohne Einschränkungen Gottesdienste feiern und auch das übrige Gemeindeleben kann wieder aufgenommen werden.

Für Gottesdienste und Veranstaltungen gilt die “3G-Regel”: geimpft – genesen – getestet.

Wenn Sie zum Gottesdienst oder eine Veranstaltung besuchen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit. Mit Ihrem Einverständnis können wir Ihren Immunstatus auch dokumentieren, so dass Sie nicht jedes Mal das Dokument zeigen müssen.

Seit anderthalb Jahren ist die Corona-Schutzverordnung immer umfangreicher geworden. Es wurden alle Bereiche des Lebens einzeln geregelt. Und für die Gottesdienste sollte sich die Kirche eigene Regeln geben. Das führte dazu, dass teilweise Gottesdienste stattfinden konnten, während andere Versammlungen, etwa klassische Konzerte, verboten waren. Das führte in Übergangszeiten aber auch dazu, dass man bei der privaten Tauffeier nebeneinander sitzen durfte, in der Kirche beim Gottesdienst aber nicht.

Nun soll das Leben wieder einfacher werden. In allen Bereichen soll es gleiche Regeln geben – und dadurch, dass viele sich haben impfen lassen oder genesen sind, ist auch sehr viel wieder möglich. So viel, dass die Evangelische Kirche im Rheinland sich keine eigenen Regeln mehr gibt. Das Presbyterium hat darum in einer Sondersitzung am 20. August ein neues Corona-Hygienekonzept beschlossen.

Ab 28. August kann wieder Gottesdienst gefeiert werden, wie wir ihn gewohnt sind: Wir können, wenn wir das wollen, nebeneinander sitzen, z.B. drei oder vier Freundinnen aus verschiedenen Haushalten ohne Abstand. Denn die Abstandsregel bleibt wie alle AHA-Regeln als Empfehlung bestehen, ist aber nicht mehr in jeder Situation zwingend einzuhalten. Darum muss man sich auch nicht mehr zum Gottesdienst anmelden. Wir dürfen die medizinischen Masken am Platz abnehmen und müssen sie nur zum Singen im Gottesdienst und auf den Wegen in Innenräumen anziehen.

Sie werden sich jetzt wahrscheinlich fragen, wie das denn sein kann, obwohl der Inzidenzwert steigt. Das alles wird möglich, wenn wir hier das anwenden, was für nahezu alle anderen Lebensbereiche auch gilt: Wir wenden für Gottesdienste und alle Veranstaltungen die 3G-Regel an. Das heißt: Sie brauchen einen Nachweis darüber, dass sie entweder geimpft sind oder dass sie genesen sind und dadurch noch immunisiert sind oder einen schriftlichen Nachweis über einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für die Gottesdienste werden wir, wenn Sie einverstanden sind, Ihren Impfnachweis (Impfpass oder App) oder den Nachweis über eine Immunisierung nach einer COVID-Erkrankung dokumentieren, damit Sie nicht jedes Mal am Eingang Ihren Ausweis vorzeigen müssen.

Wenn Menschen zusammen kommen, die geimpft, genesen oder getestet sind, gibt es einen ausreichenden Schutz davor, dass Menschen infiziert werden und dann schwer erkranken. Weil dann so vieles wieder möglich wird, gab es für das Presbyterium keinen Grund, diese Regel nicht einzuführen. Wer – aus welchen Gründen auch immer – sowohl Impfung als auch Testen für sich ausschließt, dem bleibt weiterhin die Möglichkeit, den Gottesdienst als Video zu verfolgen. Sollte es Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen von einer Impfung ausgeschlossen sind, sprechen Sie uns bitte an.

In den Chören wird aus musikalischen Gründen ohne Maske gesungen werden. Auch hier gilt die 3G-Regel, allerdings ist als Test hier ein PCR-Test durch die Corona-Schutzverordnung des Landes vorgeschrieben. Ein Antigen-Test reicht nicht aus, um an den Proben teilzunehmen.” Am 20.08.2021 um 21:53 schrieb Gregor Weichsel, Pfarrer: