Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich einer zuvor standesamtlich geschlossenen Ehe. Weil das Versprechen lebenslanger Treue so groß und gewichtig ist, darum wünschen sich viele Paare, dass in der Kirche für sie gebetet und ihre Ehe unter Gottes Segen gestellt wird. Vor allem dies ist der Sinn der kirchlichen Trauung.
Wegen des Termins der Trauung sollte man sich frühzeitig mit dem Pfarrer in Verbindung setzen. Zuständig für die kirchliche Trauung ist der Pfarrer, in dessen Bezirk entweder die Braut oder der Bräutigam oder deren Eltern wohnen oder in dessen Bereich die Eheleute nach der Hochzeit ziehen möchten.
Wenn Sie oder Ihre Eltern zu unserer Gemeinde gehören, finden Sie hier Ihren Ansprechpartner für Ihre evangelische Trauung in Euskirchen. Sollten Sie nicht zu unserer Gemeinde gehören aber gleichwohl aus anderen Gründen in unserer Kirche heiraten wollen, finden Sie hier das Formular für eine verbindliche Anfrage für eine Gasttrauung. Sie erhalten in aller Regel spätestens 3 Wochen später eine verbindliche Auskunft.
Voraussetzung für die kirchliche Trauung ist, dass die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist.
Jede Eheschließung ist Anlass für eine kirchliche Trauung: egal ob Mann und Frau oder Mann und Mann oder Frau und Frau, geschieden oder zum ersten Mal. Immer wenn zwei Menschen vor dem Standesamt eine Ehe schließen, ist die kirchlicher Trauung möglich, solange einer der beiden evangelisch ist und alle dem christlichen Eheverständnis zustimmen. Vor der Trauung treffen sich Hochzeitspaar und Pfarrerin oder Pfarrer zu einem Kennenlerngespräch und zur Planung des Hochzeitsgottesdienstes.